Weitere Entscheidung unten: FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 03.12.1997 - 7 K 55/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9514
FG Baden-Württemberg, 03.12.1997 - 7 K 55/96 (https://dejure.org/1997,9514)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.1997 - 7 K 55/96 (https://dejure.org/1997,9514)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 7 K 55/96 (https://dejure.org/1997,9514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für die Ausbildung zum Practitioner in Neuro-linguistischem Programmieren (NLP) als Werbungskosten ; Notwendigkeit der ausschließlich beruflichen Veranlassung der Aufwendungen; Grundsätzliches Aufteilungsverbot und Abzugsverbot bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 639
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 12.10.1994 - XI R 78/93

    Die Voraussetzungen für den Anspruch des FA auf Berichtigung der Vorsteuer gegen

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  • BFH, 06.03.1995 - VI R 76/94

    Auch bei Bildungsurlaub kein Werbungskostenabzug der Aufwendungen für nicht

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  • BFH, 17.07.1992 - VI R 12/91

    Werbungskosten durch Psychoanalyse bei Diplom-Psychologin

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  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2283/01

    Rückwirkung einer Satzung; Ausnahme von Kurtaxepflicht für Tagungsteilnehmer

    Zur Abgrenzung bietet es sich wegen der vergleichbaren Problematik an, auf die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu der Frage, ob Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt werden können, zurückzugreifen (vgl. BFH, Urteile vom 24.8.2001 - VI R 40/94 - DstRE 2002, 77, vom 21.8.1995 - VI R 47/95 - BStBl. 1996 II, 10 und vom 6.3.1995 - VI R 76/94 - BStBl. 1995 11, 393; FG Bad.-Württ., Urteile vom 3.12.1997 - 7 K 55/96 - und vom 20.3.1997 - 6 K 185/96 -).
  • FG München, 10.07.2001 - 8 K 4828/00

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme einer Redaktionsleiterin an einem u.a. der

    So nehmen beispielsweise auch Ärzte (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. November 1997 6 K 1808/97, EFG 1998, 180) und Lehrer (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 1997 7 K 55/96, EFG 1998, 639) an NLP-Kursen teil.
  • FG München, 28.07.2005 - 15 K 4588/03

    Teilnahme einer evangelischen Pfarrerin und Religionslehrerin an Seminaren

    Fehlt hingegen die eindeutige berufsspezifische Ausrichtung und der homogene Teilnehmerkreis, so genügt die allgemein persönlichkeitsbildende Ausrichtung des Lehrgangs auch dann den Anforderungen an den Begriff der Werbungskosten nicht, wenn die erlernten Fähigkeiten und erworbenen Kenntnisse im beruflichen Arbeitsfeld in nützlicher und förderlicher Weise ein- und umgesetzt werden können (vgl. FG München Urteile vom 20. Oktober 2004, EFG 2005, 599 und vom 10. Juli 2001, EFG 2005, 776 - angefochten mit Revision zum BFH Az.: VI R 44/04; FG Baden-Württemberg Urteile vom 4. September 2003, EFG 2003, 1774 und vom 3. Dezember 1997, EFG 1998, 639 ; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 13. November 1997, EFG 1998, 180).
  • FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 164/98

    Aufwendungen eines Lehrers für NLP (Neuro-Linguistisches Programmieren) Kurs als

    Die Finanzgerichte haben die Kosten für NLP-Kurse unterschiedlich beurteilt (anerkannt, FG Köln EFG 1999, 599 für Dipl.-Sozialpädagogin; ablehnend FG Bad.-Württemberg EFG 1998, 639 für Lehrerin und FG Rhl.-Pfalz EFG 1998, 180 für Arzt).
  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2003 - 10 K 217/00

    Nlp-Kurse einer Sekretärin; Einkommensteuer 1998

    Diese Entscheidung steht in Einklang mit dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 1997 7 K 55/96 (EFG 1998, 639 ).
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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9391
FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97 (https://dejure.org/1998,9391)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.02.1998 - II 1205/97 (https://dejure.org/1998,9391)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - II 1205/97 (https://dejure.org/1998,9391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerung eines Teil-Mandantenstamms

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 639
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 06.03.1997 - IV R 28/96

    Veräußerung einer Teilpraxis

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Nach weiteren Rechtsausführungen zum Begriff des Teilbetriebs verwies der Kläger schließlich auf ein Musterverfahren, das beim BFH anhängig sei (Az. IV R 28/96).

    Auch nach Kenntnis der Ergebnisse dieser Betriebsprüfung ist das FA unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6. März 1997 (Az. IV R 28/96, Deutsches Steuerrecht 1997, 712 ) weiterhin der Auffassung, dass der vom Kläger erklärte "Veräußerungsgewinn" laufenden Gewinn des Streitjahres 1994 darstellt.

    Der Berichterstatter hat den Kläger mit Verfügung vom 6. Januar 1998 noch darauf hingewiesen, dass das von ihm selbst für seine Ansicht wiederholt zitierte Revisionsverfahren - IV R 28/96 - durch Urteil des BFH vom 6. März 1997 abgeschlossen worden sei und dies Urteil u.a. auch in BFH/NV 1997, 746 abgedruckt sei.

    - in der Veräußerung des kassenärztlichen Patientenstammes bei einem Arzt, der daneben auch über einen privatärztlichen Patientenstamm verfügte (vgl. BFH/NV 1997, 746 unter Bestätigung von Finanzgericht -FG- Rheinland-Pfalz, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 753),.

  • BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91

    Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BStBl II 1993, 182 ; 1994, 352; BFH Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen -NV- 1997, 746) kommt begrifflich eine Teilpraxisveräußerung nur in zwei Gruppen von Fällen in Betracht, in denen ein freiberuflich tätiger Steuerpflichtiger entweder mehrere selbständige, wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit verschiedenen Kundenkreisen ausübt, oder aber eine sachlich einheitliche Praxis mit gleichartiger Tätigkeit ausübt, bei der Teile der Praxis eine so weitgehende Selbständigkeit erlangt haben, dass sie Teilbetrieben im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden können.

    - in der Veräußerung der Großtierpraxis unter Zurückbehaltung der Kleintierpraxis durch einen Tierarzt (BFH, BStBl II 1993, 182 ) und.

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83

    Entstehen eines steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    - in der Veräußerung von 80 % des Mandantenstammes eines Steuerberaters unter Fortführung der verkleinerten Praxis am unveränderten Ort (BFH/NV 1987, 571).

    Der BFH sieht selbst in der Veräußerung von 80 % des Mandantenstamms eines Steuerberaters unter Fortführung der verkleinerten Praxis am unveränderten Ort keine tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung i.S. des § 18 Abs. 3 EStG, sondern laufenden, dem normalen Steuersatz unterliegenden Gewinn (BFH vom 5.2.1987, BFH/NV 1987, 571).

  • BFH, 17.04.1997 - XI B 34/97

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Beide Rechtsmittel wurden dem BFH zugeleitet, der mit Beschluss vom 17. April 1997 die als Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnete Beschwerde des Klägers als unzulässig verwarf und mit einem weiteren Beschluss vom 17. April 1997 die Revision des Klägers gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 14. Januar 1997 ebenfalls als unzulässig verwarf; auf die genannten Beschlüsse des BFH zu den Aktenzeichen - XI B 34/97 - und - XI R 19/97 - wird verwiesen.

    Die weiteren Begründungen bitte er, aus den AdV-Verfahrensakten zu entnehmen, nämlich aus den Akten des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts zum Aktenzeichen - II 1162/96 - sowie aus den Akten des BFH zum Aktenzeichen - XI B 34/97 -.

  • BFH, 10.10.1963 - IV 198/62 S

    Endgültige Einstellung der Tätigkeit in einem abgegrenzten örtlichen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Sie liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen entgeltlich auf einen anderen überträgt (BFH, BStBl III 1956, 205); zu den wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen gehören insbesondere die immateriellen Wirtschaftsgüter der Praxis wie Mandantenstamm und Praxiswert (ständige Rechtsprechung, BFH, BStBl III 1964, 120; II 1975, 661; II 1994, 925, 926; Brandt in Hermann/Heuer/Raupach, § 18 Rdn. 320; Schmidt/Seeger, EStG 16. Aufl., § 18 Rdn. 221 f.).
  • BFH, 24.05.1956 - IV 24/55 U

    Veräußerung von einzelnen Gegenständen eines der selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Sie liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen entgeltlich auf einen anderen überträgt (BFH, BStBl III 1956, 205); zu den wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen gehören insbesondere die immateriellen Wirtschaftsgüter der Praxis wie Mandantenstamm und Praxiswert (ständige Rechtsprechung, BFH, BStBl III 1964, 120; II 1975, 661; II 1994, 925, 926; Brandt in Hermann/Heuer/Raupach, § 18 Rdn. 320; Schmidt/Seeger, EStG 16. Aufl., § 18 Rdn. 221 f.).
  • BFH, 22.12.1993 - I R 62/93

    Die Veräußerung des selbständigen Teils eines Vermögens i. S. des § 18 Abs. 3

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    - in der Veräußerung des zahntechnischen Labors einer Praxisgemeinschaft von Zahnärzten (BFH, BStBl II 1994, 352 ),.
  • BFH, 30.01.1976 - III R 61/74

    Untätigkeitsklage - Zurückweisung eines Einspruchs - Klage gegen Einspruch -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Die Erteilung dieser Einspruchsentscheidung während des laufenden Verfahrens der Untätigkeitsklage war zulässig (vgl. BFH, BStBl II 1976, 428 ).
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Auch vor der formalen Rechtskraft des Beschlusses vom 9. Januar 1998 sind die erfolglos abgelehnten Richter des erkennenden Senats berechtigt und verpflichtet, an der Entscheidung zur Hauptsache mitzuwirken (so BFH, BStBl II 1982, 217 ).
  • BFH, 05.05.1970 - II B 19/67

    Untätigkeitsklage - Anfechtungsklage - Anfechtung eines Steuerbescheids -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
    Hierdurch erledigte sich die Untätigkeitsklage des Klägers nicht in der Hauptsache, weil es sich auch bei der Untätigkeitsklage um eine Anfechtungsklage gegen den angefochtenen Steuerbescheid handelt, die das Ziel verfolgt, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, BFH, BStBl II 1970, 551 ; 1975, 38; 1989, 107; Gräber/v.Groll, FGO 4. Aufl., § 46 Rdn. 32 f m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.1996 - 2 K 2772/95
  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 86/94

    Keine begünstigte Betriebsveräußerung bei Übertragung von Spezialwissen an den

  • BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74

    Freiberufliche Praxis - Veräußerungsgewinn - Teilleistung - Personengesellschaft

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.10.1995 - 2 K 1840/94

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer;

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 96/96

    Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teiles einer Einzelpraxis

  • FG Düsseldorf, 17.04.2002 - 16 K 5662/99

    Prozessstandschaft; Vertretung; Anwaltssozietätsanteil; Praxisveräußerung;

    Ebensowenig stellt die Veräußerung eines Teils des Mandantenstamms eines Steuerberaters eine gemäß § 18 Abs. 3 EStG tarifbegünstigte Teilbetriebsveräußerung dar - auch hier ist und bleibt die Tätigkeit gleichartig (vgl. BFH-Urteil vom 5.2.1987 IV R 121/83, BFH/NV 1987, 571; siehe auch Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 11.2.1998 II 1205/97, EFG 1998, 741).
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